Nein zur „Ehe für alle“


Bei der morgigen Abstimmung zur „Einführung eines Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, kündigt der Leipziger Abgeordnete Dr. Thomas Feist (CDU) an, mit „Nein“ zu stimmen.

2014-07-03-nein-stimme-zum-milogIn einer persönlichen Erklärung begründet er dies:
Als Mitglied der Fraktion der CDU/CSU habe ich auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Verfahren zum Thema „Öffnung der Ehe“ vertraut. Das Verhalten der SPD widerspricht dieser Vereinbarung und ist aus meiner Sicht ein klarer Vertrauensbruch, der die Vertrauenswürdigkeit und Abredefähigkeit der SPD in Frage stellt. Den einseitigen Bruch der Koalition seitens der SPD, die diese für viele Menschen im Land aus ethischen und religiösen Gründen so bedeutende Frage zum rein taktischen Wahlkampfthema reduziert, verurteile ich.

Seit 2011 sind sukzessive bis auf das Adoptionsrecht und die Benennung der Institutionen sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beseitigt worden.

Die jetzige Diskussion um eine „Liebe erster oder zweiter Klasse“ führt in die Irre – weil der Argumentationsrahmen moralischer und nicht rechtlicher Natur ist. Zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft gibt es Unterschiede, die nicht wegzudiskutieren sind. Ein Wesensmerkmal der Ehe ist die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes dieses Strukturmerkmal der Ehe ausdrücklich bestätigt: „Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb nicht als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG angesehen, weil die eingetragene Lebens-partnerschaft keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG sei. Sie sei vielmehr ein „aliud zur Ehe“, wobei ihre Andersartigkeit in der Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner begründet sei. Die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheide das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe und konstituiere es zugleich.

Erhellend in diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGhMR) in der Rechtssache Chapin und Charpentier gg. Frankreich (Beschw. Nr. 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist. In diesem Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff „Ehe“ in der Europäischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr in dem die Konvention verabschiedet wurde. Die sogenannte „Ehe für alle“ ist nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Menschenrecht.

Es ist deutlich erkennbar, dass die von SPD, Linken und Bündnis 90/Grünen vorgeschlagene Änderung § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB dahingehend, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, dem anstehenden Wahlkampf geschuldet sind. Schließlich verstoßen die Regelungsvorschläge eindeutig gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Die politische Instrumentalisierung dieses Themas zeigt aber auch, dass die SPD jenseits aller Beteuerungen die Chance rot-rot-grüner Bündnisse im Bund ergreifen wird, sollte sich diese Gelegenheit ergeben.

Daher stimme ich bei der 2./3. Lesung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur „Einführung eines Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ am Freitag, dem 30.06.2017 mit „Nein“.“

Feist: „Pflegeberufe attraktiver und flexibler“

Bundestag verabschiedet Reform der Ausbildung

pflegeberufeUm auf die steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu reagieren, hat der Bundestag die Ausbildungsberufe im Pflegebereich grundlegend reformiert. Ziel ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen, um die steigende Zahl an Pflegebedürftigen betreuen zu können. Die Reform wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Als berufsbildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat der Leipziger Abgeordnete Thomas Feist am Gesetz mitgewirkt.

„Mit dem neuen Gesetz machen wir die Pflegeberufe attraktiver und flexibler“, so Feist. „Attraktiver, weil die Azubis für ihre Ausbildung kein Geld mehr mitbringen müssen, sondern ähnlich wie in anderen Berufen, eine kostenfreie Ausbildung erhalten. Wir steigernd die Attraktivität außerdem, indem wir die pflegerischen Aufgaben erstmals rechtlich definieren und so den Beruf des Facharbeiters deutlich aufwerten. Auf der anderen Seite machen wir die Ausbildung flexibler, indem wir eine generelle Pflegeausbildung schaffen – nur die Kinderkranken- und Altenpfleger bekommen eine separate Ausbildung. Gleichzeitig lassen wir mit der Reform die Möglichkeit, zwischen den Ausbildungsgängen zu wechseln – ohne fachliche Einschnitte.

Besonders erfreut ist Feist darüber, dass auch die Aufstiegsmöglichkeiten nach dem Abschluss der beruflichen Ausbildung gestärkt wurden.

„Mit der Möglichkeit, im Anschluss an die Ausbildung noch ein berufsqualifizierendes Studium anzuschließen, erhöhen wir nochmals die Attraktivität. Mit der Reform der Pflegeberufe haben wir die Weichen für die Zukunft gestellt“, schließt Feist.

Weitere Informationen unter hier.

Feist: „67.000 Euro für historische Ikonenwand“

Bund fördert Russische Kirche St. Alexij

Restauration_IkonenwandMit 67.681,25 Euro unterstützt der Bund die Russische Gedächtniskirche „St. Alexij“. Das Geld, das aus dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ kommt, soll zur Restaurierung der historischen Ikonenwand genutzt werden. Der Leipziger Bundestagsabgeordneten Thomas Feist (CDU) hatte die Antragstellung maßgeblich unterstützt.

„Ich freue mich, dass der Bund die Sanierung der Russischen Gedächtniskirche weiter so tatkräftig unterstützt. Die historische Ikonostase ist ein einzigartiges Stück mit großer historischer Bedeutung, die es unbedingt zu erhalten gilt. Ich selbst konnte mir vom Restaurierungsprozess ein Bild machen und bin glücklich, dass die Ikonenwand bald wieder an ihrem angestammten Platz in der Kirche zu finden sein wird“, erklärt Feist.

Bereits die Sanierung des Kirchturms von St. Alexij im Jahr 2012 erfolgte mit 200.000 Euro aus Bundesmitteln. Auch hier hatte Feist die Beantragung befördert.

Feist: „Kohl ist Kanzler der Einheit“

kohlMit Bestürzung und Trauer reagiert der Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Feist (CDU) auf den Tod des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl.

„Mit Helmut Kohl verliert unser Land eine der bedeutendsten und verdienstvollsten Persönlichkeiten der jüngeren Geschichte. Dr. Helmut Kohl wird als Kanzler der Einheit und als Kanzler der Europäischen Union in die Geschichtsbücher eingehen. Gerade wir Menschen im Osten Deutschlands haben ihm unglaublich viel zu Verdanken. Ich persönlich bin aufgrund der Verdienste Helmut Kohls in die CDU eingetreten“, so Feist.

„Der Familie und den Hinterbliebenen gebührt mein Mitgefühl. Ich wünsche ihnen in diesen schweren Stunden alles Gute.“

 Den Bundestag in Leipzig erleben 

Abgeordneter Feist lädt zu Wanderausstellung ins Allee-Center 

WanderausstellungneuAuf Einladung des Leipziger Abgeordneten Thomas Feist (CDU) gastiert die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages ab dem kommenden Dienstag im Allee-Center Leipzig. Die Ausstellung gewährt Einblicke in den Alltag der Abgeordneten und die Arbeitsweise des Parlaments.

„Ich freue mich, dass die Wanderausstellung des Bundestages in der kommenden Woche in Leipzig Halt macht. Sie gibt einen umfassenden Einblick in die Tätigkeit eines Abgeordneten und die Abläufe im politischen Berlin. Natürlich hoffe ich auf reges Interesse der Leipzigerinnen und Leipziger und freue mich auf die Gespräche am Rande der Ausstellung“ so Feist.

Die Besucher können sich auf 21 Schautafeln sowie an zwei Terminals, auf denen Filme und multimediale Anwendungen gestartet werden können, informieren. Die Ausstellung ist vom 06. bis zum 10. Juni während der Öffnungszeiten des Centers zu sehen. Die Eröffnung erfolgt am Dienstag um 10 Uhr.