Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ beraten. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Thomas Feist:
Albert Rupprecht: „Wie keine andere Partei steht die Union für die Stärkung sowohl der akademischen wie auch der beruflichen Bildung. Vor zwanzig Jahren hat die damalige Unionsregierung das Meister-BAföG eingeführt. Seither haben 1,7 Millionen Menschen von dieser Förderung profitiert. Mit der aktuellen Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes verbessern wir die Leistungen erneut und rücken das Meister-BAföG nun auf Augenhöhe zum Studierenden-BAföG. So werden wir den Zuschussanteil zum Basisunterhalt bei Vollzeit von heute 44 Prozent auf 50 Prozent steigern. Das ist ein starkes Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Und das ist ein wichtiger Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“
Dr. Thomas Feist: „Eine hochwertige berufliche Ausbildung, beispielsweise im Handwerk oder in der Industrie, schützt vor Arbeitslosigkeit und bietet sehr gute Verdienstmöglichkeiten – zum Teil sogar mehr als ein Studium. Wir wollen, dass junge Menschen diese guten Chancen der beruflichen Bildung umfassend für sich nutzen. Die Novelle des Meister-BAföG enthält daher ein ganzes Modernisierungspaket, um Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen – mit höheren Förderleistungen, einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ gezielt für das Handwerk und besseren Familienleistungen. Mit der Öffnung des Meister-BAföG für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ist die Novelle auch ein wichtiger Schritt für die größere Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.“