„Jugendliche und junge Erwachsene, die Probleme haben, den Schulabschluss zu erlangen und die damit den erfolgreichen Berufsstart zu verpassen könnten, verdienen unsere besondere Unterstützung“, ist der Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Feist überzeugt.
An diese jungen Menschen richtet sich die Berufseinstiegsbegleitung:
Ziel ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem Schulabschluss, bei der Auswahl und beim Einstieg in die Berufsausbildung allein zu lassen. Die Berufseinstiegsbegleitung soll an ausgewählten allgemeinbildenden Schulen, die zum Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss führen, ermöglicht werden. In Leipzig werden in Summe 32 Schulen profitieren. (Eine Liste mit den Schulen finden Sie anbei)
Ein besonderes Instrument der Berufseinstiegsbegleitung ist dabei die assistierte Ausbildung – sie soll insbesondere den Weg in die und die Durchführung der Ausbildung erleichtern:
„Zusammen mit den heute im Bundestag verabschiedeten Programmen zur assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Hilfen für diejenigen, denen ein Einstieg in die Ausbildung aus verschiedenen Gründen besonders schwerfällt, haben wir nun ein schlagkräftiges Instrumentarium um den jungen Menschen beim Start ins Berufsleben unter die Arme zu greifen. Besonders die assistierte Ausbildung mit ihrer kombinierten Hilfe für Jugendliche und Unternehmen orientiert sich direkt an der Lebenswirklichkeit der jungen Leute und hilft, individuelle Schwächen zu erkennen und zu überwinden. Damit bestätigt sie auch den erfolgreichen Grundsatz konservativer Bildungsethik, nach individuellen Stärken und Schwächen zu fördern, statt Ungleiches gleich machen zu wollen“, zeigt sich Feist zufrieden.
Zum Hintergrund: Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Instrument zur Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt. Sie wird bis zum Schuljahr 2018/19 durch den Bund und den Europäischen Sozialfonds (ESF) mit rund einer Milliarde Euro gefördert; der ESF und die Bundesagenatur für Arbeit stellen jeweils 530 Millionen Euro zur Verfügung.